Gemäß den Durchführungsbestimmungen der Überwachungsverordnung für die Hygiene der Kosmetikprodukte sollten die zum ersten Mal eingeführten ausländischen Kosmetikprodukte bei der staatlichen Verwaltung für Marktregulierung (SAMR) zur administrativen Zulassung vorgelegt werden. Inländische Nicht-Spezialkosmetikprodukte werden einem Produktablagesystem unterzogen und dem lokalen SAMR zur administrativen Überprüfung vorgelegt. Seit Mai 2016 hat das Pudong New Area in Shanghai das Ablagesystem für importierte Nicht-Spezial-Kosmetika eingeführt; Im März 2018 wurde das Pilotprojekt auf zehn Freihandelszonen in den Provinzen wie Tianjin, Liaoning, Zhejiang, Fujian, Henan, Hubei, Guangdong, Chongqing, Sichuan und Shanxi ausgeweitet.
CCIC Germany kann Dienstleistungen für die administrative Zulassung der importierten Kosmetikprodukte und für die Einreichung in der Freihandelszone anbieten.