Gemäß der Maßnahmen zur Überwachung und Verwaltung der Kontrolle und Quarantäne von Importund Exportfuttermitteln und Futtermittelzusatzstoffen führt die allgemeine Zollverwaltung der Volksrepublik China ein Registrierungssystem für die Hersteller aus den Ländern oder Regionen ein, die Füttermittel nach China exportieren dürfen. Die eingeführten Futtermittel müssen von den registrierten ausländischen Herstellern stammen.
Gemäß der Vorschriften für die Verwaltung von Futter- und Futtermittelzusatzstoffen sollen ausländische Hersteller, die zum ersten Mal Futter- und Futtermittelzusatzstoffe nach China exportieren, beim Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten der Volksrepublik China die Einfuhr-registrierung beantragen und die Einfuhr-registrierungslizenz für Futter- und Futtermittelzusatzstoffe erwerben;
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