Die CCIC Germany GmbH bietet unabhängige Verifizierungsdienstleistungen durch Dritte für jährliche Kohlendioxid-Emissionsberichte von Luftfahrzeugbetreibern in Deutschland und China an. Unsere Verifizierungstätigkeiten erfolgen in strikter Übereinstimmung mit den geltenden internationalen Standards, den EU-Gesetzen und -Verordnungen, den Akkreditierungsanforderungen der DAkkS sowie den relevanten Industriestandards. Geleitet von den Grundsätzen der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Professionalität und Transparenz setzen wir uns dafür ein, zuverlässige und qualitativ hochwertige Verifizierungsdienstleistungen bereitzustellen, die eine nachhaltige Entwicklung und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen im Luftfahrtsektor unterstützen.
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- Verifizierungsprozess
- Unparteilichkeitsverpflichtung
- Leistungsumfang
- Beschwerde- und Einspruch
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Verifizierungsprozess
Durchführung von Verifizierungstätigkeiten gemäß den anwendbaren Standards, Programmanforderungen und internen Verfahren.
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Unparteilichkeitserklärung
Wir verpflichten uns feierlich, bei Verifizierungstätigkeiten unabhängig, unparteiisch und objektiv zu bleiben:
- Keine Beeinflussung durch kommerzielle, finanzielle oder andere Druckmittel;
- Identifizierung, Analyse und Management von Risiken, die die Unparteilichkeit beeinträchtigen könnten;
- Verbot von Beratungstätigkeiten, die die Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten;
- Sicherstellung, dass alle Entscheidungen auf objektiven Beweisen basieren;
- Strikte Vertraulichkeit der Kundeninformationen.
Wir werden regelmäßig Risiken für die Unparteilichkeit bewerten und notwendige Maßnahmen ergreifen, um die Glaubwürdigkeit der Verifizierungstätigkeiten sicherzustellen.
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Leistungsumfang
Luftverkehr (Emissionsdaten)
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Beschwerden und Einspruch
Wir haben einen Beschwerde- und Einspruchsmechanismus eingerichtet, der gewährleistet, dass Anliegen der Beteiligten fair, unparteiisch und zeitnah behandelt werden.
• Beschwerden über Verifizierungsaktivitäten;
• Beschwerden über das Verhalten von Verifizierungspersonal;
• Einspruch gegen Verifizierungsentscheidungen;
• Anmerkungen zu den Dienstleistungen.
Hinweis:
Die folgenden Fälle fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich von Einsprüchen, Beschwerden und Streitigkeiten:
a) Verfahren, die bereits vor Gericht anhängig sind;
b) Angelegenheiten, die außerhalb des Geschäftsbereichs der CCIC Germany GmbH liegen;
c) Fälle, in denen beide Parteien eine Einigung durch Vermittlung erzielt und umgesetzt haben und keine neuen Probleme aufgetreten sind;
d) Fälle, die nicht mit den deutschen Gesetzen und Vorschriften sowie den entsprechenden Regeln und Entscheidungen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) oder des EU CORSIA MRV-Mechanismus übereinstimmen;
e) Fälle mit unvollständigen Beweismaterialien;
f) Fälle, die bereits von der zuständigen Verwaltungsbehörde behandelt wurden.


